Mit einem Wohnsitz in der Schweiz sind natürliche Personen beim Bund, im Kanton und in der jeweiligen Gemeinde steuerpflichtig. Die Kantone und Gemeinden haben unterschiedliche Steuersätze und Bemessungsgrundlagen. Für Expatriates gelten spezielle Regeln: gewisse Alltagskosten können bei der Steuerrechnung in Abzug gebracht werden. Für nicht erwerbstätige Personen aus dem Ausland, die kein Einkommen in der Schweiz beziehen und im Kanton Bern wohnen möchten, gibt es die Möglichkeit einer vereinfachten Pauschalbesteuerung.
Der Kanton Bern ist auch für natürliche Personen vorteilhaft. Vom Einkommen bleibt auch nach den Abzügen von Steuern, Wohn- und Sozialkosten im Vergleich zu anderen Kantonen mehr übrig. |